Allgemeine Geschäftsbedingungen - Geschäftskunde

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Herrmann GmbH, Pettermandstraße 2/2, 88239 Wangen, für Gewerbekunden Stand: 31.03.2026

I. Allgemeiner Teil

1. Geltung der Bedingungen

a) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Herrmann GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
b) Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
c) Im kaufmännischen Rechtsverkehr wird Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen hiermit widersprochen; dies gilt auch für den Fall, dass diese durch Bestätigungsschreiben übermittelt werden.
d) Weitere Vereinbarungen sind nicht getroffen und mündliche Zusagen sind nicht abgegeben worden.
e) Alle Vereinbarungen und mündlichen Nebenabreden, die zwischen der Herrmann GmbH und dem Vertragspartner zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind im Übrigen schriftlich niederzulegen.

2. Angebot und Vertragsschluss

a) Die Angebote der Herrmann GmbH sind bis zur Annahme durch den Vertragspartner freibleibend und unverbindlich.
b) Der Vertragsschluss erfolgt erst mit Auftragsbestätigung oder Lieferung bzw. Leistung durch die Herrmann GmbH.
c) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten bzw. Spezifikationen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

3. Preise

a) Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Herrmann GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 10 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Herrmann GmbH genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
b) Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
c) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Wangen ohne Verpackung.
d) Die Herrmann GmbH behält sich im Falle eines Kalkulationsirrtums das Recht zur Nachberechnung vor.

4. Liefer- und Leistungszeit

a) Der Verkäufer wird die bestellte Ware an die vom Kunden in der Bestellung angegebenen Adresse ausliefern. Die Mitteilung der Lieferzeiten erfolgt in der Auftragsbestätigung, die zusammen mit der Rechnung per E-Mail übermittelt wird.
Eine Selbstabholung der Ware ist nach Absprache möglich.
b) Der Verkäufer ist zur Teillieferung berechtigt, sofern diese dem Kunden zumutbar ist. Sofern Teillieferungen durchgeführt werden, übernimmt der Verkäufer die zusätzlichen Versandkosten. Soweit nicht anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
c) Die Fa. Herrmann GmbH liefert innerhalb Deutschlands. Warenlieferungen an Unternehmer in Länder außerhalb Deutschlands erfolgen nur im Einzelfall und nach Absprache.
d) Bei Warenlieferungen in Länder außerhalb Deutschlands können für Wareneinfuhren Einfuhrabgaben anfallen, die der Käufer zu tragen hat. Die Höhe der Einfuhrabgaben variiert in verschiedenen Zollgebieten. Für die ordnungsgemäße Abfuhr aller notwendigen Zölle und Gebühren ist der Käufer verantwortlich.
e) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben.
f) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Herrmann GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, behördliche Anordnungen, Witterungsbedingungen usw., auch wenn sie bei den Lieferanten oder deren Unterlieferanten der Herrmann GmbH eintreten, berechtigen diese, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit von maximal zwei Wochen hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als sechs Wochen dauert, ist der Vertragspartner nach angemessener Nachfristsetzung von zwei Wochen berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Auf die genannten Umstände kann sich die Herrmann GmbH nur berufen, wenn sie den Vertragspartner unverzüglich benachrichtigt hat.
g) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der Herrmann GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners voraus. Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug, so ist die Herrmann GmbH berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Vertragspartner über.

5. Gefahrübergang / Transport

a) Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Herrmann GmbH verlassen hat.
b) Falls der Versand der Herrmann GmbH ohne Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über.
c) Eine Transportversicherung wird die Herrmann GmbH nur auf besondere schriftliche Anweisung auf Rechnung des Vertragspartners abschließen.

6. Mängelhaftung / Gewährleistung

a) Die Herrmann GmbH bietet Gewähr dafür, dass die Produkte frei von Fabrikations-, Material- und Werkmängeln sind; die Gewährleistungszeit beträgt zwölf Monate und beginnt mit dem Lieferdatum bzw. der Abnahme der Werkleistung.
b) Im kaufmännischen Rechtsverkehr bzw. bei Unternehmen ist jedwede Mängelhaftung/Gewährleistung bei gebrauchten Sachen ausgeschlossen.
c) Werden die Anweisungen der Herrmann GmbH bezüglich Lagerung, Aufstellung und Umgang mit der Ware nicht befolgt, Änderungen an den Produkten oder Präsentationsmaterialien vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Gebrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Vertragspartner eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
d) Im kaufmännischen Rechtsverkehr müssen der Herrmann GmbH Mängel und Transportschäden unverzüglich, ansonsten jedoch innerhalb zwei Wochen nach Eingang des Liefergegenstandes, schriftlich mitgeteilt werden; es ist dabei erforderlich, dass der kaufmännische Vertragspartner im Übrigen seinem nach den §§ 377, 378 HGB bestimmten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Herrmann GmbH unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
e) Im Falle einer Mitteilung des Vertragspartners, dass die Produkte mit einem Mangel behaftet sind, verlangt die Herrmann GmbH, dass die schadhafte Ware auf Kosten und eigener Wahl der Herrmann GmbH zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung) und anschließender Rücksendung an die Herrmann GmbH geschickt wird. Die schadhafte Ware ist auf dem Transportweg durch den Vertragspartner auf Kosten der Herrmann GmbH zu versichern.
f) Schlägt die Nachbesserung mindestens zweimal fehl oder ist sie der Herrmann GmbH unzumutbar, kann der Vertragspartner nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Gleiches gilt, wenn die im Rahmen der Nacherfüllung erbrachte Neulieferung fehlschlägt, bzw. der Herrmann GmbH unzumutbar ist.
g) Bei nur unerheblicher Minderung des Werts oder der Vertragstauglichkeit ist der Rücktritt ausgeschlossen. h) Gewährleistungsansprüche gegenüber der Herrmann GmbH stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar.
i) Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Mängelhaftungs- bzw. Gewährleistungsansprüche jeglicher Art, soweit gesetzlich zulässig, aus.

7. Garantie

a) Für den Fall, dass die Herrmann GmbH dem Vertragspartner eine gesonderte über die unter Ziff. 6 genannte Gewährleistungszeit hinausgehende Garantie einräumt, umfasst diese die kostenlose Beschaffung von Ersatzteilen oder eines Ersatzgeräts nach Wahl der Herrmann GmbH. Erfüllungsort für diese Garantie ist 88239 Wangen.
b) Jegliche Garantieleistung steht zudem unter dem Vorbehalt, dass der Garantiefall als solcher vom Vorlieferanten der Herrmann GmbH anerkannt und bestätigt wird.

8. Eigentumsvorbehalt

a) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die der Herrmann GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Vertragspartner jetzt oder künftig zustehen, werden der Herrmann GmbH die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
b) Die Ware bleibt Eigentum der Herrmann GmbH. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die Herrmann GmbH als Hersteller, jedoch ohne eine Verpflichtung für diese.
c) Erlischt (Mit-)Eigentum der Herrmann GmbH durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Vertragspartners an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf die Herrmann GmbH übergeht.
d) Der Vertragspartner verwahrt das (Mit-)Eigentum der Herrmann GmbH unentgeltlich. Ware, an welcher der Herrmann GmbH (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgendem als Vorbehaltsware bezeichnet. e) Die im Eigentum der Herrmann GmbH stehende Vorbehaltsware ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an die Herrmann GmbH abgetreten, wobei diese die Abtretung annimmt.
f) Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
g) Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Vertragspartner bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Rechnungswertes an die Herrmann GmbH ab. Die Herrmann GmbH ermächtigt ihn widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen auf ihre Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
h) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Vertragspartner auf das Eigentum der Herrmann GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit die Herrmann GmbH ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Herrmann GmbH die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Vertragspartner.
i) Bei zu vertretendem vertragswidrigen Verhalten des Vertragspartners - insbesondere bei Verletzung von Kardinalpflichten, z.B. bei Zahlungsverzug – ist die Herrmann GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Vertragspartners gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Herrmann GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

9. Abnahme

a) Bei werkvertraglichen Leistungen wird seitens des Vertragspartners die Abnahme durch Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls erklärt.
b) Die Werkleistung gilt auch dann als abgenommen, wenn der Vertragspartner diese 4 Wochen in Gebrauch genommen hat oder der Vertragspartner trotz gesonderter Fristsetzung zur Erklärung der Abnahme von weiteren zwei Wochen durch die Herrmann GmbH die Werkleistung nicht abgenommen hat. Bei Beginn dieser Zweiwochenfrist hat die Herrmann GmbH auf die Abnahmefiktion aufgrund des Verhaltens des Vertragspartners besonders hinzuweisen.

10. Zahlung

a) Die Bezahlung der vom Kunden bestellten Ware erfolgt per Vorkasse. Die Rechnung wird dem Kunden vorab per E-Mail zugesandt. Der Rechnungsbetrag ist vor Lieferung der Ware ohne Abzug zu überweisen.
Alternativ kann bei Abholung der Ware eine Barzahlung (ebenfalls ohne Abzug) erfolgen.
b) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der gesetzlich vorgesehenen Höhe. Die Umsatzsteuer wird in der Rechnung separat ausgewiesen.
c) Zuzüglich zum Kaufpreis berechnet der Verkäufer dem Kunden Verpackung/Versandkosten.
Die Höhe der Verpackung/Versandkosten findet sich auf der Internetseite. Zusätzlich werden Kunden die Verpackung/Versandkosten vor Abgabe einer Bestellung auf der Bestellseite mitgeteilt.
Preise zu den Verpackung/Versandkosten außerhalb Deutschland bitte anfragen.
d) Die Herrmann GmbH ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf die älteren Schulden des Vertragspartners anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Herrmann GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
e) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Herrmann GmbH über den Betrag verfügen kann.
f) Gerät der Vertragspartner in Verzug, so ist die Herrmann GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 % - Punkte über dem Basiszinssatz als Schadensersatz zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch die Herrmann GmbH ist zulässig.
g) Wenn der Herrmann GmbH Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, er insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn andere Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, ist die Herrmann GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks angenommen hat. Die Herrmann GmbH ist in diesem Falle und bei werkvertraglichen Leistungen – soweit gesetzlich zulässig – außerdem berechtigt, Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
h) Gegenüber Ansprüchen der Herrmann GmbH kann der Vertragspartner nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
i) Im kaufmännischen Rechtsverkehr ist ein Zurückbehaltungsrecht und ein Leistungsverweigerungsrecht mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeschlossen.

11. Präsentation und Verpackung

Die Herrmann GmbH behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen in der Art und Gestaltung der Präsentation und Verpackung der Ware vorzunehmen; sie ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

12. Geheimhaltung/Datenschutz

a) Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die der Herrmann GmbH im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
b) Der Vertragspartner willigt darin ein, dass die der Herrmann GmbH von ihm überlassenen vertraulichen Daten elektronisch für die Auftragsabwicklung gespeichert und weiterverarbeitet werden. Ein Auftrag zur Übermittlung, Veränderung, Sperrung und Löschung dieser Daten erfordert die Schriftform.
c) Die Herrmann GmbH ist berechtigt, Daten des Vertragspartners, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben und die zur Vertragsdurchführung notwendig sind, sowie die allgemein bekannten Daten des Auftraggebers und des Auftragsverhältnisses, an Dritte, insbesondere an Kreditinstitute und Vertragspartner, weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung dient.
d) Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden von der Herrmann GmbH beachtet.

13. Haftungsbeschränkung

a) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Herrmann GmbH als auch gegen ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln bzw. die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vertragswesentlicher Kardinalpflichten vorliegt.
b) Jede Haftung ist - soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln, die Verletzung vertraglicher Kardinalpflichten oder die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit vorliegt - auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden maximal auf den halben Auftragswert beschränkt.
c) Ein gesetzlich bestimmtes Rücktrittsrecht des Auftraggebers bei schuldhafter, nicht auf einem Mangel des Werks beruhender Pflichtverletzung bleibt hiervon unberührt. Ebenfalls unberührt bleibt die Haftung der Herrmann GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz.
d) Alle Vorschläge, Beratungen und Auskünfte werden nach bestem Wissen und ohne Haftung erteilt.
e) Sofern nicht nach diesen Bedingungen ausdrücklich vorgesehen, ist eine darüber hinausgehende Haftung - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen; insbesondere haftet die Herrmann GmbH nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, den Verlust aufgezeichneter Daten, mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für Ansprüche Dritter.
f) Die weiteren Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen bzw. aufgrund der Verletzung von vertraglichen Kardinalpflichten oder Leben, Körper, Gesundheit herrühren.

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

a) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Herrmann GmbH und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des einheitlichen Internationalen Kaufrechts bzw. UN-Kaufrechts (UNCITRAL-Abkommen / CISG) ausdrücklich ausgeschlossen wird.
b) Soweit der Vertragspartner Vollkaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist 88212 Ravensburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
c) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

15. Verpackungen

Alle Verpackungen werden im Rahmen der Verpackungsverordnung verordnungskonform angemeldet.